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Ausbildungs- und Prüfungsordnungen

Nach § 46,2 des Hamburgischen Schulgesetzes ist der Senat ermächtigt, Ausbildung, Prüfungen und Abschlussverfahren durch Rechtsverordnung zu regeln, sofern im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist.

Die jeweils aktuellen Fassungen finden Sie im Internet entweder bei Schulrecht Hamburg oder im Justizportal der Stadt Hamburg.

 

Auf dieser Seite finden Sie die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (APO) in der Lesefassung, beginnend bei der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die berufsbildenden Schulen - Allgemeiner Teil -

(APO-AT)

Sie gilt mit den in § 1 Anwendungsbereich angegebenen Einschränkungen und Ergänzungen für alle beruflichen Schulformen und Bildungsgänge.

Darüberhinaus gelten folgende Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für





Ausbildungs- und Prüfungsordnung allgemein (APO-AT)

 

 



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Berufsvorbereitung

 

 



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Berufsschule

Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Fachrichtungen


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Berufsfachschule - teilqualifizierend

 

 



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Berufsfachschule - vollqualifizierend

In der vollqualifizierenden Berufsfachschule haben alle zwei- und dreijährigen Bildungsgänge ihre eigene Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Hier nicht erfaßt sind die APO-GEB (Gebäudeservice) und die APO-TEZ (Technisches Zeichnen).


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Fachschulen

Fachschulen


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Fachoberschule (FOS)

Fachoberschule (FOS)


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Berufliche Gymnasien

Berufliche Gymnasien (Fachrichtungen: Wirtschaft, Technik, Pädagogik/Psychologie)

 

Die aktuelle APO-AH (von 2008 mit den Änderungen vom 26. Januar 2012) finden Sie hier.



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Berufsoberschule (BOS)

 

 



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(Änderungsdatum: 24.02.12)